Was muss ich beim Hausverkauf steuerlich beachten?
Der Immobilienverkauf kann steuerpflichtig sein – muss es aber nicht
Ob du beim Hausverkauf Steuern zahlst, hängt von drei Faktoren ab: Haltedauer, Eigennutzung und ob du gewerblich handelst.
Die Spekulationssteuer
Wer eine Immobilie verkauft, die er weniger als 10 Jahre gehalten hat und nicht selbst bewohnt hat, muss den erzielten Gewinn als Einkommen versteuern. Die Steuer wird daher umgangssprachlich als „Spekulationssteuer" bezeichnet – offiziell handelt es sich um normale Einkommensteuer auf private Veräußerungsgewinne.
Der Steuersatz entspricht deinem persönlichen Einkommensteuersatz (14–45 %).
Gewinn = Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Werbungskosten
Werbungskosten sind z.B. Maklergebühren, Notarkosten beim Kauf, Renovierungskosten.
Wann ist der Verkauf steuerfrei?
Fall 1: 10-Jahres-Frist abgelaufen
Wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre liegen, ist der Gewinn steuerfrei.
Fall 2: Eigennutzung
Wenn du die Immobilie in den letzten 3 Jahren vor dem Verkauf selbst bewohnt hast (das Verkaufsjahr zählt mit), ist der Gewinn steuerfrei – unabhängig von der Haltedauer. Dies gilt bereits bei Nutzung im Jahr des Verkaufs.
Besonderheiten bei Erbschaft
Bei geerbten Immobilien beginnt die 10-Jahres-Frist mit dem ursprünglichen Kauf durch den Erblasser – nicht mit dem Erbfall. Das ist oft ein Vorteil, da viele geerbte Immobilien schon länger im Besitz der Familie sind.
Grunderwerbsteuer beim Verkauf?
Nein – die Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer, nicht der Verkäufer.
Was tun bei Unsicherheit?
Steuerliche Fragen rund um den Immobilienverkauf sind komplex und hängen von deiner individuellen Situation ab. Wir empfehlen dringend, einen Steuerberater hinzuzuziehen – besonders bei kurzen Haltedauern, vermieteten Objekten oder Erbfällen. Wir stellen gerne den Kontakt her.
Hast du Fragen zu deiner Immobilie?
Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich – persönlich vor Ort im Rhein-Main-Gebiet.
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