Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf: Wann du zahlst – und wann nicht
Was ist die Spekulationssteuer?
Die umgangssprachlich genannte "Spekulationssteuer" ist keine eigene Steuerart, sondern Teil der Einkommensteuer. Sie greift, wenn du eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren mit Gewinn verkaufst.
Der Gewinn wird dann als sonstiges Einkommen versteuert – zum persönlichen Einkommensteuersatz, der bei gut verdienenden Eigentümern schnell bei 42 % oder mehr liegt.
Die 10-Jahres-Regel
Kaufst du eine Immobilie und verkaufst sie nach mehr als 10 Jahren: kein Problem, keine Steuer.
Kaufst du am 1. März 2015 und verkaufst am 2. März 2025: steuerfrei.
Kaufst du am 1. März 2015 und verkaufst am 28. Februar 2025: steuerpflichtig.
Wichtig: Es zählt das Datum des notariellen Kaufvertrags – nicht die Übergabe.
Die Selbstnutzungsausnahme
Hier liegt die wichtigste Ausnahme: Wenn du die Immobilie selbst bewohnt hast, entfällt die Spekulationssteuer – unabhängig von der Haltedauer.
Konkret gilt: Selbstnutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren reicht aus. Das bedeutet: Wer 2023 und 2024 selbst drin wohnt und 2025 verkauft, zahlt keine Steuer – auch bei kurzer Haltedauer.
Was als Gewinn gilt
Gewinn = Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten.
Zu den abzugsfähigen Kosten zählen:
- Maklergebühren beim Kauf
- Notarkosten und Grunderwerbsteuer
- Modernisierungskosten (sofern nicht schon steuerlich abgesetzt)
- Maklergebühren beim Verkauf
Unser Rat
Steuerliche Fragen beim Immobilienverkauf sind komplex. Lass dich vor dem Verkauf von einem Steuerberater beraten – die Kosten rechnen sich fast immer.
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*Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine steuerrechtliche Beratung.*
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