Wie schütze ich mich als Immobilienkäufer?
Eigentümer verifizieren
Lass dir den aktuellen Grundbuchauszug zeigen und prüfe, ob der Verkäufer auch wirklich als Eigentümer eingetragen ist. Bei Erbengemeinschaften, Scheidungen oder Vollmachten ist besondere Vorsicht geboten.
Nie Anzahlungen leisten, bevor die Eigentümerschaft zweifelsfrei geklärt ist.
Keine direkten Zahlungen vor Notartermin
Seriöse Verkäufer verlangen keine Vorauszahlungen außerhalb des notariellen Verfahrens. Der gesamte Kaufpreis wird nach Beurkundung und Kaufpreisfälligkeit direkt auf das Konto des Verkäufers überwiesen – nie in bar, nie vorab.
Den Kaufvertragsentwurf prüfen lassen
Der Notar ist neutral – er prüft nicht, ob der Vertrag in deinem Interesse ist. Du hast das Recht, den Vertragsentwurf vor dem Termin zu erhalten (mindestens 2 Wochen vorher ist empfehlenswert) und ihn von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Gewährleistungsausschluss verstehen
Bei privaten Immobilienverkäufen ist die Gewährleistung in der Regel ausgeschlossen. Das bedeutet: Du kaufst die Immobilie mit allen bekannten Mängeln. Arglistig verschwiegene Mängel (z.B. bekannte Feuchtigkeitsschäden) können aber dennoch geltend gemacht werden.
Lass die Immobilie vor dem Kauf besichtigen – am besten mit einem Sachverständigen.
Übergabeprotokoll anfertigen
Bei der Schlüsselübergabe: Dokumentiere den Zustand der Immobilie schriftlich und mit Fotos. Notiere alle mitgegebenen Schlüssel, den Zählerstand und eventuelle Mängel. Beide Parteien unterschreiben das Protokoll.
Auflassungsvormerkung sichert dich ab
Nach dem Notartermin veranlasst der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Damit ist die Immobilie für dich reserviert – der Verkäufer kann sie nicht mehr an jemand anderen verkaufen oder zusätzlich belasten.
Wir begleiten dich als neutrale Partei durch den gesamten Kaufprozess und stellen sicher, dass du gut geschützt bist.
Hast du Fragen zu deiner Immobilie?
Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich – persönlich vor Ort im Rhein-Main-Gebiet.
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