Wann ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei? Die drei Wege
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Wann ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei? Die drei Wege

Niclas van der Straeten
Niclas van der Straeten
09. Mai 2026

Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie kann vollständig steuerfrei sein. Das ist kein Steuertrick, kein Graubereich – sondern das geltende deutsche Steuerrecht. Drei klare Szenarien machen einen steuerfreien Verkauf möglich.

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Szenario 1: Die 10-Jahres-Frist ist abgelaufen

Das ist die einfachste und verlässlichste Route zur Steuerfreiheit: Wenn zwischen dem notariellen Kaufvertrag und dem notariellen Verkaufsvertrag mehr als 10 Jahre liegen, ist der gesamte Gewinn steuerfrei.

Keine Anträge, keine Bedingungen, keine Nachweise. Die Frist läuft automatisch.

Was zählt: Das Datum des Kaufvertrags beim Erwerb – nicht die Grundbucheintragung, nicht die Übergabe, nicht die Zahlung. Gleiches gilt für den Verkauf: maßgeblich ist das Datum der Beurkundung.

Tipp für die Praxis: Wenn Ihre 10-Jahres-Frist in den nächsten 6–12 Monaten ausläuft, lohnt es sich fast immer zu warten. Der Zeitverlust ist gering – der Steuervorteil kann je nach Gewinn fünfstellig sein.

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Szenario 2: Eigennutzung in den letzten drei Jahren

Wer seine Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst genutzt hat, kann sie steuerfrei verkaufen – unabhängig davon, wie lange er sie bereits besitzt.

Wichtig: Es gilt das Kalenderjahr, nicht 24 volle Monate. Wer am 20. November 2023 eingezogen ist, nutzt die Immobilie für:

  • 2023 (Einzugsjahr)
  • 2024
  • 2025

Und könnte sie bereits ab dem 1. Januar 2025 steuerfrei verkaufen – obwohl er erst ca. 14 Monate darin gewohnt hat.

Was gilt als Selbstnutzung?

  • Ausschließliche Eigennutzung als Hauptwohnsitz
  • Auch: Ferienwohnung, die nur selbst genutzt und nie vermietet wurde
  • Auch: Kinder wohnen mietfrei darin (nicht dauerhaft Dritte)

Was gilt nicht:

  • Vermietung, auch nur vorübergehend
  • Gewerbliche Nutzung, auch teilweise
  • Leerstand

Wichtige Falle: Wer eine Immobilie jahre lang vermietet hat und kurz vor dem Verkauf selbst einzieht, muss volle drei Kalenderjahre Eigennutzung nachweisen, um steuerfrei zu verkaufen.

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Szenario 3: Geerbte oder geschenkte Immobilien – mit Übernahme der Frist

Bei Erbschaften und Schenkungen wird die Spekulationsfrist des Vorbesitzers fortgeführt.

Bei Erbschaften: Hatte der Erblasser die Immobilie bereits länger als 10 Jahre, ist der Verkauf durch den Erben sofort steuerfrei – auch wenn der Erbe sie erst kürzlich geerbt hat. Hat der Erblasser sie erst seit 5 Jahren besessen, hat der Erbe noch 5 Jahre Restfrist.

Bei Schenkungen: Gleiches gilt. Die Frist des Schenkenden wird übernommen.

Eigennutzung des Erblassers: Hatte der Erblasser die Immobilie im Todesjahr und in den zwei Vorjahren selbst genutzt, gilt diese Eigennutzung für die Steuerbefreiung weiter.

Hinweis zur Erbschaftsteuer: Die Steuerfreiheit beim Verkauf (Spekulationssteuer) ist unabhängig von der Erbschaftsteuer. Beides sind separate steuerliche Fragen. Die Erbschaftsteuer-Freibeträge sind großzügig: Kinder 400.000 € pro Elternteil, Ehepartner 500.000 €. Viele Erbschaften bleiben daher erbschaftsteuerfrei – auch wenn die Immobilie werthaltig ist.

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Was trotzdem immer anfallen kann

Auch bei steuerfreiem Verkauf gibt es Kosten, die Sie kennen sollten:

Vorfälligkeitsentschädigung: Wenn noch ein Kredit auf der Immobilie läuft und Sie ihn vorzeitig ablösen müssen, kann die Bank eine Entschädigung verlangen. Das ist keine Steuer, aber ein realer Kostenpunkt.

Grunderwerbsteuer für den Käufer: In Hessen zahlt der Käufer 6 % Grunderwerbsteuer. Das ist keine Belastung für Sie als Verkäufer, beeinflusst aber die Gesamtkosten des Käufers und damit seine Zahlungsbereitschaft.

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Drei-Objekt-Grenze: Steuerfrei nur im Privatbereich

Die Steuerfreiheit gilt nur für private Verkäufe. Wer innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Immobilien kauft und verkauft, wird als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft – mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen. Die Drei-Objekt-Grenze ist eine der wichtigsten Grenzen im deutschen Immobiliensteuerrecht.

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Unser Rat

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Verkauf steuerfrei ist: Sprechen Sie mit einem Steuerberater, bevor Sie den Makler beauftragen. Die Antwort auf diese Frage beeinflusst möglicherweise den Zeitpunkt Ihres Verkaufs – und damit Zehntausende Euro.

Wir bei immovativInvest beantworten Ihnen gerne erste Fragen und vermitteln bei Bedarf Steuerberater-Kontakte, die auf Immobilienverkäufe im Rhein-Main-Gebiet spezialisiert sind.

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Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich – persönlich vor Ort im Rhein-Main-Gebiet.

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NiclasMazlum
Niclas & Mazlum
Geschäftsführer von immovativInvest
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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

In der Regel dauert der gesamte Verkaufsprozess 6–8 Wochen. Die aktive Vermarktungsphase – von der ersten Anzeige bis zum unterschriebenen Kaufvertrag – dauert meist 2–4 Wochen. Hinzu kommen 2–4 Wochen für die notarielle Abwicklung bis zur Eigentumsübertragung. Bei sehr gefragten Lagen oder vorgemerkten Käufern geht es oft deutlich schneller.
In Frankfurt bzw. Hessen gilt seit 2020 das sogenannte Halbteilungsprinzip: Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision. Die genaue Höhe besprechen wir vor der Beauftragung transparent mit Dir – keine versteckten Kosten, keine Überraschungen im Nachhinein. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für alle benötigten Unterlagen (Grundbuchauszug, Energieausweis etc.) – das ist bei uns im Service enthalten.
Deutlich weniger als die meisten erwarten. Im Wesentlichen gibt es fünf Momente, bei denen wir dich brauchen: das Erstgespräch vor Ort, die Unterlagenübergabe, ggf. eine Besichtigung, die Kaufpreisverhandlung und den Notartermin. Insgesamt sind das rund 4–5 Stunden – den Rest übernehmen wir vollständig für dich.
Unser Maklervertrag läuft standardmäßig 6 Wochen und endet automatisch – eine Kündigung ist in der Regel gar nicht nötig. Wenn du früher aus dem Vertrag möchtest, sprich uns einfach an. Wir arbeiten gerne auf Augenhöhe und lassen niemanden in einer Zusammenarbeit festhängen, die nicht mehr passt.
Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Käufer absichert: Ab dem Zeitpunkt der Eintragung kann der Verkäufer die Immobilie nicht mehr an eine andere Person verkaufen oder belasten. Die Vormerkung wird automatisch beim Notartermin beantragt und schützt den Käufer bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung.
Das kommt selten vor – und wir sind darauf vorbereitet. Wir führen immer eine Liste mit Reserveinteressenten, die ernsthaftes Kaufinteresse gezeigt haben. Falls eine Finanzierung scheitert, können wir in der Regel innerhalb weniger Tage auf den nächsten qualifizierten Interessenten zurückgreifen. Der Verkaufsprozess verzögert sich dadurch meist nur um wenige Tage, nicht um Wochen.
Am besten davor – oder besser gesagt: Das Erstgespräch vor Ort ist bereits die Bewertung. Wir kommen zu dir, schauen uns die Immobilie an und geben dir eine fundierte Einschätzung des Marktwertes – kostenlos und unverbindlich. Online-Rechner können das nicht leisten, weil sie den Zustand, die Lage innerhalb der Straße und individuelle Besonderheiten nicht berücksichtigen.
Bei immovativInvest ist die Immobilienbewertung vollständig kostenlos und unverbindlich. Wir kommen persönlich zu dir und erstellen auf Basis aktueller Marktdaten, vergleichbarer Verkäufe in deiner Nachbarschaft und dem Zustand deiner Immobilie eine fundierte Werteinschätzung – ohne versteckte Kosten. Du gehst keine Verpflichtung ein.
Beim Direktankauf kauft immovativInvest deine Immobilie selbst – du erhältst ein Angebot innerhalb von Ø 21 Tagen, ohne Besichtigungstourismus und ohne Maklergebühren. Das ist ideal, wenn Schnelligkeit und Diskretion im Vordergrund stehen. Beim Maklerverkauf vermarkten wir deine Immobilie aktiv auf dem freien Markt und erzielen in der Regel den höchstmöglichen Verkaufspreis – ideal, wenn der maximale Erlös dein Hauptziel ist. Welcher Weg der richtige für dich ist, besprechen wir gerne kostenlos und unverbindlich.
Den richtigen Makler erkennst du an drei Dingen: lokaler Marktkenntnis, nachweisbaren Erfolgen und transparenter Kommunikation. Ein guter Makler kennt aktuelle Verkaufspreise in deiner Straße, hat echte Referenzen vorzuweisen und spricht klar über Kosten und Vertragsbedingungen. Bei immovativInvest kombinieren wir tiefes Regionalknowhow im Rhein-Main-Gebiet mit über 125 erfolgreich vermittelten Immobilien und einer 4,9-Sterne-Bewertung.
In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % des Kaufpreises. Sie wird vom Käufer getragen und ist bei der Finanzierungsplanung unbedingt einzukalkulieren. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € sind das 30.000 € allein für die Grunderwerbsteuer – zusätzlich zu Notar- und Grundbuchkosten. Insgesamt sollten Käufer in Hessen 10–12 % Kaufnebenkosten einplanen.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre – er ist günstiger (ab ca. 50 €) und einfacher zu erstellen, aber weniger aussagekräftig, weil er das Nutzerverhalten widerspiegelt. Der Bedarfsausweis analysiert technisch den Energiebedarf des Gebäudes (Dämmung, Heizung, Fenster) – er ist teurer (ab ca. 300 €), aber objektiver und für Käufer informativer. Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden, ist der Bedarfsausweis in der Regel Pflicht.
Der Quadratmeterpreis ergibt sich aus: Verkaufspreis ÷ Wohnfläche in m². Wichtig: Nur die Wohnfläche zählt – Keller, Garagen und Abstellräume werden nicht einbezogen. Dachgeschossflächen mit weniger als 2 Meter Stehhöhe werden nur zur Hälfte angerechnet. Eine korrekte Wohnflächenberechnung nach WoFlV ist deshalb entscheidend: Ältere Berechnungen können abweichen und führen zu falschen Preisvergleichen. Wir prüfen die Wohnfläche vor dem Verkauf kostenlos.
Ein Makleralleinauftrag gibt einem einzigen Makler das exklusive Recht, Ihre Immobilie zu vermarkten. Im Gegensatz zum einfachen Maklerauftrag verpflichtet er den Eigentümer, während der Laufzeit nicht parallel weitere Makler einzuschalten. Der Vorteil: Der Makler investiert deutlich mehr in Vermarktung und Präsentation, weil er die Sicherheit hat, dass sein Aufwand sich auszahlt. Bei immovativInvest läuft der Alleinauftrag standardmäßig 6 Wochen und endet automatisch – keine Kündigung nötig.
Beim Notartermin liest der Notar den Kaufvertrag vollständig vor – das dauert je nach Umfang 60–90 Minuten. Käufer und Verkäufer können Fragen stellen und Änderungswünsche äußern. Am Ende unterschreiben beide Parteien. Damit ist der Vertrag rechtlich bindend. Der Käufer zahlt dann die Grunderwerbsteuer und den Kaufpreis, sobald der Notar alle Voraussetzungen bestätigt (Auflassungsvormerkung, Lastenfreiheit). Die Eigentumsübertragung im Grundbuch erfolgt 4–8 Wochen nach dem Notartermin.
Die Auflassung ist die notarielle Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang – sie findet beim Notartermin statt und ist in § 925 BGB geregelt. Die Auflassung allein überträgt das Eigentum noch nicht: Erst die Eintragung im Grundbuch macht den Käufer zum rechtlichen Eigentümer. Um den Käufer bis dahin abzusichern, wird unmittelbar nach der Auflassung eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Diese blockiert weitere Verfügungen des Verkäufers über die Immobilie.
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SM
Sabine M.
vor 2 Wochen

Niclas hat sich von Anfang an richtig Zeit für uns genommen. Kein Fachjargon, einfach ehrlich und direkt. Die Wohnung war in knapp 5 Wochen verkauft – absolute Empfehlung!"

Eigentumswohnung · Frankfurt