Immobilie verkaufen Frankfurt: Welche Steuern fallen 2025 an?
Wann ist der Verkauf steuerfrei?
Viele Eigentümer in Frankfurt gehen davon aus, dass der Verkauf ihrer Immobilie automatisch steuerfrei ist. Das stimmt – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Die entscheidenden Faktoren sind: Wie lange hast du die Immobilie gehalten? Hast du sie selbst bewohnt? Und wie bist du in den Besitz der Immobilie gelangt?
Grundsätzlich gilt: Wer eine Immobilie länger als zehn Jahre besitzt, kann sie steuerfrei verkaufen. Alternativ ist der Verkauf auch dann steuerfrei, wenn du die Immobilie selbst genutzt hast – und zwar im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren.
Die Spekulationssteuer: 10-Jahres-Frist
Der Begriff "Spekulationssteuer" klingt nach Börsenzockerei, trifft aber ganz normale Immobilieneigentümer in Frankfurt. Technisch korrekt heißt sie privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Sie greift immer dann, wenn du eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkaufst – und dabei keinen Anspruch auf die Selbstnutzungsausnahme hast.
Konkretes Beispiel aus Frankfurt: Du kaufst im Januar 2018 eine Eigentumswohnung in Bornheim für 350.000 €. Im März 2027 verkaufst du sie für 520.000 €. Da du die Wohnung mehr als zehn Jahre gehalten hast (Kauf 2018, Verkauf 2027 – über zehn Jahre), ist der Verkauf steuerfrei. Hättest du schon im Dezember 2026 verkauft, wäre die Frist noch nicht abgelaufen – der Gewinn von 170.000 € wäre voll zu versteuern.
Die Zehnjahresfrist beginnt am Tag des notariellen Kaufvertrags – nicht am Tag der Schlüsselübergabe oder Grundbucheintragung. Das ist ein häufiger Irrtum, der teuer werden kann.
Ausnahme: Selbstgenutzte Immobilien
Wer seine Immobilie selbst bewohnt, genießt einen bedeutenden steuerlichen Vorteil: Der Verkauf ist steuerfrei, wenn du die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden unmittelbar vorangegangenen Jahren selbst genutzt hast.
Das bedeutet: Auch wenn du die Immobilie erst drei Jahre besitzt, kannst du steuerfrei verkaufen – sofern du in dieser Zeit drin gewohnt hast. Kurze Leerstandszeiten oder vorübergehende Vermietung können diese Ausnahme aber gefährden.
Wichtig für Frankfurt: Viele Eigentümer in Frankfurt nutzen ihre Wohnung einige Jahre selbst und vermieten sie dann – zum Beispiel, wenn sie berufsbedingt umziehen. Hier lauert die Falle: Wer mehr als drei Jahre vermietet und dann verkauft, verliert die Steuerfreiheit.
Erbschaft und Schenkung – besondere Regeln
Wer eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen hat, steht steuerlich in den Fußstapfen des Erblassers oder Schenkers. Das heißt: Die Haltedauer des Vorbesitzers zählt mit. Hast du eine Wohnung in Sachsenhausen geerbt, die deine Eltern 2012 gekauft haben, ist der Verkauf 2025 steuerfrei – denn die Zehnjahresfrist ist aus Sicht des ursprünglichen Erwerbs längst abgelaufen.
Bei Schenkungen gilt dasselbe Prinzip: Die Haltedauer wird übertragen. Allerdings greift hier zusätzlich die Schenkungsteuer – abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie. Zwischen Eltern und Kindern gilt ein Freibetrag von 400.000 € je Elternteil. Immobilien in Frankfurt können diesen Betrag schnell übersteigen.
Zusätzlich können Erbschaftsteuern anfallen, die sich ebenfalls nach dem Verkehrswert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad richten. Ein Steuerberater kann hier erhebliche Summen sparen.
Wie hoch ist die Spekulationssteuer konkret?
Die Spekulationssteuer ist keine Pauschalsteuer – sie wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz berechnet. Der liegt je nach Einkommen zwischen 14 % und 45 %.
Rechenbeispiel Frankfurt: Du verkaufst eine Eigentumswohnung in Nordend mit einem Gewinn von 120.000 €. Dein persönlicher Steuersatz beträgt 35 %. Du zahlst also 42.000 € Spekulationssteuer – zusätzlich zum Solidaritätszuschlag.
Vom Gewinn abziehen kannst du dabei:
- Anschaffungsnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Maklercourtage beim Kauf)
- Herstellungskosten und Modernisierungsaufwand (z. B. Badsanierung, neue Heizung)
- Werbungskosten (z. B. Maklercourtage beim Verkauf)
Das senkt den steuerpflichtigen Gewinn erheblich – eine sorgfältige Dokumentation aller Ausgaben ist daher Gold wert.
Tipps zur Steueroptimierung beim Verkauf
1. Zeitpunkt prüfen: Liegt das Kaufdatum kurz vor dem Ende der Zehnjahresfrist? Dann kann wenige Monate Geduld Zehntausende Euro sparen.
2. Selbstnutzung dokumentieren: Wer seine Immobilie selbst genutzt hat, sollte das lückenlos nachweisen können – durch Ummeldung, Nebenkostenabrechnungen oder ähnliche Dokumente.
3. Kosten sammeln: Alle Ausgaben rund um Kauf, Modernisierung und Verkauf reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn. Quittungen und Rechnungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
4. Aufteilung bei gemischt genutzten Objekten: Hast du die Immobilie teils selbst genutzt, teils vermietet, wird der Gewinn anteilig aufgeteilt – nur der vermietete Anteil unterliegt der Spekulationssteuer.
5. Verluste verrechnen: Spekulationsverluste aus Immobilienverkäufen können mit Spekulationsgewinnen aus dem gleichen Jahr verrechnet werden. Das ist besonders relevant, wenn du mehrere Objekte hast.
Fazit: Steuerberatung lohnt sich
Die steuerlichen Fragen rund um den Immobilienverkauf in Frankfurt sind komplex – und die Unterschiede zwischen steuerfrei und steuerpflichtig können im sechsstelligen Bereich liegen. Ein erfahrener Steuerberater, der auf Immobilien spezialisiert ist, kann hier die richtige Strategie entwickeln.
immovativInvest begleitet Immobilieneigentümer in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet durch den gesamten Verkaufsprozess – von der ersten Bewertung bis zur Schlüsselübergabe. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam alle relevanten Fragen und vermitteln dir bei Bedarf erfahrene Steuerexperten aus unserem Netzwerk. Melde dich jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch.
Hast du Fragen zu deiner Immobilie?
Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich – persönlich vor Ort im Rhein-Main-Gebiet.
Das könnte dich auch interessieren
Tipp einreichen


Kennst du jemanden,
der verkaufen möchte?
Ein Bekannter oder Kollege von dir möchte sein Haus verkaufen? Deine Nachbarn ziehen um und verkaufen ihre Eigentumswohnung?
Ob Häuser, Wohnungen oder Mehrfamilienhäuser – gib uns einen Tipp und erhalte als Dankeschön eine Provision in Höhe von bis zu 10 % der Gesamtprovision, sollte es zu einem Deal kommen.
- Bis zu 10 % der Innenbereitstellung für Dich als Tippgeber
- Schnelle Auszahlung nach Erhalt der Provision
- Rückruf innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt Deines Tipps
- Vermarktung innerhalb von 6 Wochen
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Basierend auf 100+ echten Bewertungen
„Niclas hat sich von Anfang an richtig Zeit für uns genommen. Kein Fachjargon, einfach ehrlich und direkt. Die Wohnung war in knapp 5 Wochen verkauft – absolute Empfehlung!"
Weitere Artikel zum Thema
Mehr Wissen rund um Recht & Steuern