Immobilie verkaufen Frankfurt: Welche Steuern fallen 2025 an?
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Immobilie verkaufen Frankfurt: Welche Steuern fallen 2025 an?

Niclas van der Straeten
Niclas van der Straeten
10. Mai 2026
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Wann ist der Verkauf steuerfrei?

Viele Eigentümer in Frankfurt gehen davon aus, dass der Verkauf ihrer Immobilie automatisch steuerfrei ist. Das stimmt – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Die entscheidenden Faktoren sind: Wie lange hast du die Immobilie gehalten? Hast du sie selbst bewohnt? Und wie bist du in den Besitz der Immobilie gelangt?

Grundsätzlich gilt: Wer eine Immobilie länger als zehn Jahre besitzt, kann sie steuerfrei verkaufen. Alternativ ist der Verkauf auch dann steuerfrei, wenn du die Immobilie selbst genutzt hast – und zwar im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren.

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Die Spekulationssteuer: 10-Jahres-Frist

Der Begriff "Spekulationssteuer" klingt nach Börsenzockerei, trifft aber ganz normale Immobilieneigentümer in Frankfurt. Technisch korrekt heißt sie privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Sie greift immer dann, wenn du eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkaufst – und dabei keinen Anspruch auf die Selbstnutzungsausnahme hast.

Konkretes Beispiel aus Frankfurt: Du kaufst im Januar 2018 eine Eigentumswohnung in Bornheim für 350.000 €. Im März 2027 verkaufst du sie für 520.000 €. Da du die Wohnung mehr als zehn Jahre gehalten hast (Kauf 2018, Verkauf 2027 – über zehn Jahre), ist der Verkauf steuerfrei. Hättest du schon im Dezember 2026 verkauft, wäre die Frist noch nicht abgelaufen – der Gewinn von 170.000 € wäre voll zu versteuern.

Die Zehnjahresfrist beginnt am Tag des notariellen Kaufvertrags – nicht am Tag der Schlüsselübergabe oder Grundbucheintragung. Das ist ein häufiger Irrtum, der teuer werden kann.

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Ausnahme: Selbstgenutzte Immobilien

Wer seine Immobilie selbst bewohnt, genießt einen bedeutenden steuerlichen Vorteil: Der Verkauf ist steuerfrei, wenn du die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden unmittelbar vorangegangenen Jahren selbst genutzt hast.

Das bedeutet: Auch wenn du die Immobilie erst drei Jahre besitzt, kannst du steuerfrei verkaufen – sofern du in dieser Zeit drin gewohnt hast. Kurze Leerstandszeiten oder vorübergehende Vermietung können diese Ausnahme aber gefährden.

Wichtig für Frankfurt: Viele Eigentümer in Frankfurt nutzen ihre Wohnung einige Jahre selbst und vermieten sie dann – zum Beispiel, wenn sie berufsbedingt umziehen. Hier lauert die Falle: Wer mehr als drei Jahre vermietet und dann verkauft, verliert die Steuerfreiheit.

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Erbschaft und Schenkung – besondere Regeln

Wer eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen hat, steht steuerlich in den Fußstapfen des Erblassers oder Schenkers. Das heißt: Die Haltedauer des Vorbesitzers zählt mit. Hast du eine Wohnung in Sachsenhausen geerbt, die deine Eltern 2012 gekauft haben, ist der Verkauf 2025 steuerfrei – denn die Zehnjahresfrist ist aus Sicht des ursprünglichen Erwerbs längst abgelaufen.

Bei Schenkungen gilt dasselbe Prinzip: Die Haltedauer wird übertragen. Allerdings greift hier zusätzlich die Schenkungsteuer – abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie. Zwischen Eltern und Kindern gilt ein Freibetrag von 400.000 € je Elternteil. Immobilien in Frankfurt können diesen Betrag schnell übersteigen.

Zusätzlich können Erbschaftsteuern anfallen, die sich ebenfalls nach dem Verkehrswert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad richten. Ein Steuerberater kann hier erhebliche Summen sparen.

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Wie hoch ist die Spekulationssteuer konkret?

Die Spekulationssteuer ist keine Pauschalsteuer – sie wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz berechnet. Der liegt je nach Einkommen zwischen 14 % und 45 %.

Rechenbeispiel Frankfurt: Du verkaufst eine Eigentumswohnung in Nordend mit einem Gewinn von 120.000 €. Dein persönlicher Steuersatz beträgt 35 %. Du zahlst also 42.000 € Spekulationssteuer – zusätzlich zum Solidaritätszuschlag.

Vom Gewinn abziehen kannst du dabei:

  • Anschaffungsnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Maklercourtage beim Kauf)
  • Herstellungskosten und Modernisierungsaufwand (z. B. Badsanierung, neue Heizung)
  • Werbungskosten (z. B. Maklercourtage beim Verkauf)

Das senkt den steuerpflichtigen Gewinn erheblich – eine sorgfältige Dokumentation aller Ausgaben ist daher Gold wert.

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Tipps zur Steueroptimierung beim Verkauf

1. Zeitpunkt prüfen: Liegt das Kaufdatum kurz vor dem Ende der Zehnjahresfrist? Dann kann wenige Monate Geduld Zehntausende Euro sparen.

2. Selbstnutzung dokumentieren: Wer seine Immobilie selbst genutzt hat, sollte das lückenlos nachweisen können – durch Ummeldung, Nebenkostenabrechnungen oder ähnliche Dokumente.

3. Kosten sammeln: Alle Ausgaben rund um Kauf, Modernisierung und Verkauf reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn. Quittungen und Rechnungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden.

4. Aufteilung bei gemischt genutzten Objekten: Hast du die Immobilie teils selbst genutzt, teils vermietet, wird der Gewinn anteilig aufgeteilt – nur der vermietete Anteil unterliegt der Spekulationssteuer.

5. Verluste verrechnen: Spekulationsverluste aus Immobilienverkäufen können mit Spekulationsgewinnen aus dem gleichen Jahr verrechnet werden. Das ist besonders relevant, wenn du mehrere Objekte hast.

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Fazit: Steuerberatung lohnt sich

Die steuerlichen Fragen rund um den Immobilienverkauf in Frankfurt sind komplex – und die Unterschiede zwischen steuerfrei und steuerpflichtig können im sechsstelligen Bereich liegen. Ein erfahrener Steuerberater, der auf Immobilien spezialisiert ist, kann hier die richtige Strategie entwickeln.

immovativInvest begleitet Immobilieneigentümer in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet durch den gesamten Verkaufsprozess – von der ersten Bewertung bis zur Schlüsselübergabe. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam alle relevanten Fragen und vermitteln dir bei Bedarf erfahrene Steuerexperten aus unserem Netzwerk. Melde dich jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch.

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Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich – persönlich vor Ort im Rhein-Main-Gebiet.

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NiclasMazlum
Niclas & Mazlum
Geschäftsführer von immovativInvest
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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

In der Regel dauert der gesamte Verkaufsprozess 6–8 Wochen. Die aktive Vermarktungsphase – von der ersten Anzeige bis zum unterschriebenen Kaufvertrag – dauert meist 2–4 Wochen. Hinzu kommen 2–4 Wochen für die notarielle Abwicklung bis zur Eigentumsübertragung. Bei sehr gefragten Lagen oder vorgemerkten Käufern geht es oft deutlich schneller.
In Frankfurt bzw. Hessen gilt seit 2020 das sogenannte Halbteilungsprinzip: Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision. Die genaue Höhe besprechen wir vor der Beauftragung transparent mit Dir – keine versteckten Kosten, keine Überraschungen im Nachhinein. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für alle benötigten Unterlagen (Grundbuchauszug, Energieausweis etc.) – das ist bei uns im Service enthalten.
Deutlich weniger als die meisten erwarten. Im Wesentlichen gibt es fünf Momente, bei denen wir dich brauchen: das Erstgespräch vor Ort, die Unterlagenübergabe, ggf. eine Besichtigung, die Kaufpreisverhandlung und den Notartermin. Insgesamt sind das rund 4–5 Stunden – den Rest übernehmen wir vollständig für dich.
Unser Maklervertrag läuft standardmäßig 6 Wochen und endet automatisch – eine Kündigung ist in der Regel gar nicht nötig. Wenn du früher aus dem Vertrag möchtest, sprich uns einfach an. Wir arbeiten gerne auf Augenhöhe und lassen niemanden in einer Zusammenarbeit festhängen, die nicht mehr passt.
Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Käufer absichert: Ab dem Zeitpunkt der Eintragung kann der Verkäufer die Immobilie nicht mehr an eine andere Person verkaufen oder belasten. Die Vormerkung wird automatisch beim Notartermin beantragt und schützt den Käufer bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung.
Das kommt selten vor – und wir sind darauf vorbereitet. Wir führen immer eine Liste mit Reserveinteressenten, die ernsthaftes Kaufinteresse gezeigt haben. Falls eine Finanzierung scheitert, können wir in der Regel innerhalb weniger Tage auf den nächsten qualifizierten Interessenten zurückgreifen. Der Verkaufsprozess verzögert sich dadurch meist nur um wenige Tage, nicht um Wochen.
Am besten davor – oder besser gesagt: Das Erstgespräch vor Ort ist bereits die Bewertung. Wir kommen zu dir, schauen uns die Immobilie an und geben dir eine fundierte Einschätzung des Marktwertes – kostenlos und unverbindlich. Online-Rechner können das nicht leisten, weil sie den Zustand, die Lage innerhalb der Straße und individuelle Besonderheiten nicht berücksichtigen.
Bei immovativInvest ist die Immobilienbewertung vollständig kostenlos und unverbindlich. Wir kommen persönlich zu dir und erstellen auf Basis aktueller Marktdaten, vergleichbarer Verkäufe in deiner Nachbarschaft und dem Zustand deiner Immobilie eine fundierte Werteinschätzung – ohne versteckte Kosten. Du gehst keine Verpflichtung ein.
Beim Direktankauf kauft immovativInvest deine Immobilie selbst – du erhältst ein Angebot innerhalb von Ø 21 Tagen, ohne Besichtigungstourismus und ohne Maklergebühren. Das ist ideal, wenn Schnelligkeit und Diskretion im Vordergrund stehen. Beim Maklerverkauf vermarkten wir deine Immobilie aktiv auf dem freien Markt und erzielen in der Regel den höchstmöglichen Verkaufspreis – ideal, wenn der maximale Erlös dein Hauptziel ist. Welcher Weg der richtige für dich ist, besprechen wir gerne kostenlos und unverbindlich.
Den richtigen Makler erkennst du an drei Dingen: lokaler Marktkenntnis, nachweisbaren Erfolgen und transparenter Kommunikation. Ein guter Makler kennt aktuelle Verkaufspreise in deiner Straße, hat echte Referenzen vorzuweisen und spricht klar über Kosten und Vertragsbedingungen. Bei immovativInvest kombinieren wir tiefes Regionalknowhow im Rhein-Main-Gebiet mit über 125 erfolgreich vermittelten Immobilien und einer 4,9-Sterne-Bewertung.
In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % des Kaufpreises. Sie wird vom Käufer getragen und ist bei der Finanzierungsplanung unbedingt einzukalkulieren. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € sind das 30.000 € allein für die Grunderwerbsteuer – zusätzlich zu Notar- und Grundbuchkosten. Insgesamt sollten Käufer in Hessen 10–12 % Kaufnebenkosten einplanen.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre – er ist günstiger (ab ca. 50 €) und einfacher zu erstellen, aber weniger aussagekräftig, weil er das Nutzerverhalten widerspiegelt. Der Bedarfsausweis analysiert technisch den Energiebedarf des Gebäudes (Dämmung, Heizung, Fenster) – er ist teurer (ab ca. 300 €), aber objektiver und für Käufer informativer. Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden, ist der Bedarfsausweis in der Regel Pflicht.
Der Quadratmeterpreis ergibt sich aus: Verkaufspreis ÷ Wohnfläche in m². Wichtig: Nur die Wohnfläche zählt – Keller, Garagen und Abstellräume werden nicht einbezogen. Dachgeschossflächen mit weniger als 2 Meter Stehhöhe werden nur zur Hälfte angerechnet. Eine korrekte Wohnflächenberechnung nach WoFlV ist deshalb entscheidend: Ältere Berechnungen können abweichen und führen zu falschen Preisvergleichen. Wir prüfen die Wohnfläche vor dem Verkauf kostenlos.
Ein Makleralleinauftrag gibt einem einzigen Makler das exklusive Recht, Ihre Immobilie zu vermarkten. Im Gegensatz zum einfachen Maklerauftrag verpflichtet er den Eigentümer, während der Laufzeit nicht parallel weitere Makler einzuschalten. Der Vorteil: Der Makler investiert deutlich mehr in Vermarktung und Präsentation, weil er die Sicherheit hat, dass sein Aufwand sich auszahlt. Bei immovativInvest läuft der Alleinauftrag standardmäßig 6 Wochen und endet automatisch – keine Kündigung nötig.
Beim Notartermin liest der Notar den Kaufvertrag vollständig vor – das dauert je nach Umfang 60–90 Minuten. Käufer und Verkäufer können Fragen stellen und Änderungswünsche äußern. Am Ende unterschreiben beide Parteien. Damit ist der Vertrag rechtlich bindend. Der Käufer zahlt dann die Grunderwerbsteuer und den Kaufpreis, sobald der Notar alle Voraussetzungen bestätigt (Auflassungsvormerkung, Lastenfreiheit). Die Eigentumsübertragung im Grundbuch erfolgt 4–8 Wochen nach dem Notartermin.
Die Auflassung ist die notarielle Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang – sie findet beim Notartermin statt und ist in § 925 BGB geregelt. Die Auflassung allein überträgt das Eigentum noch nicht: Erst die Eintragung im Grundbuch macht den Käufer zum rechtlichen Eigentümer. Um den Käufer bis dahin abzusichern, wird unmittelbar nach der Auflassung eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Diese blockiert weitere Verfügungen des Verkäufers über die Immobilie.
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Basierend auf 100+ echten Bewertungen

SM
Sabine M.
vor 2 Wochen

Niclas hat sich von Anfang an richtig Zeit für uns genommen. Kein Fachjargon, einfach ehrlich und direkt. Die Wohnung war in knapp 5 Wochen verkauft – absolute Empfehlung!"

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