Haus verkaufen und wohnen bleiben: 4 Modelle im Vergleich
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Haus verkaufen und wohnen bleiben: 4 Modelle im Vergleich

Niclas van der Straeten
Niclas van der Straeten
09. Mai 2026

Das eigene Haus ist das größte Kapitalanlage der meisten Menschen – aber man kommt nicht einfach dran, solange man darin wohnt. Das Konzept "Haus verkaufen und wohnen bleiben" löst genau dieses Problem: Sie erschließen das gebundene Kapital, ohne Ihr Zuhause aufgeben zu müssen.

Es gibt vier rechtlich anerkannte Modelle – mit sehr unterschiedlichen Vor- und Nachteilen.

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Modell 1: Wohnrecht oder Nießbrauch

Das ist die klassische Variante. Sie verkaufen die Immobilie, lassen sich aber ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch im Grundbuch eintragen.

Wohnrecht (§ 1093 BGB): Sie dürfen die Immobilie weiterhin selbst bewohnen – lebenslang, notariell gesichert. Sie dürfen sie aber nicht vermieten.

Nießbrauch (§ 1030 BGB): Umfangreicher als das Wohnrecht. Sie dürfen die Immobilie selbst nutzen oder vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Sie tragen aber auch die laufenden Kosten.

Der Preis:

Wohnrecht und Nießbrauch reduzieren den Kaufpreis erheblich – weil der Käufer die Immobilie nicht sofort nutzen kann. Die Berechnung erfolgt auf Basis des jährlichen Mietwerts und der statistischen Lebenserwartung.

Vereinfachtes Beispiel:

  • Immobilienwert: 600.000 €
  • Ortsübliche Jahresmiete: 18.000 €
  • Statistisch verbleibende Lebenserwartung bei 72 Jahren: ca. 16 Jahre
  • Kapitalwert des Wohnrechts: ca. 18.000 € × 11,5 (Vervielfältiger) = ca. 207.000 €
  • Kaufpreis: 600.000 − 207.000 = ca. 393.000 €

Der Abschlag liegt in der Praxis bei 20–40 % des Verkehrswerts, je nach Alter und lokalem Mietwert.

Vorteile:

  • Lebenslanges Wohnrecht notariell gesichert
  • Einmaliger Kapitalzufluss
  • Keine Abhängigkeit von monatlichen Zahlungen

Nachteile:

  • Deutlich niedrigerer Kaufpreis als beim normalen Verkauf
  • Wer jung ist und lange lebt, "verliert" viel gegenüber einem späteren normalen Verkauf
  • Instandhaltungspflichten müssen klar geregelt sein
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Modell 2: Leibrente (Immobilienverrentung)

Statt eines Einmalbetrags erhalten Sie eine monatliche Rente – lebenslang. Der Käufer "kauft" die Immobilie, zahlt aber in Raten bis zu Ihrem Tod.

Die Leibrentenhöhe hängt ab von:

  • Aktueller Verkehrswert der Immobilie
  • Ihrem Alter (Lebenserwartung laut Sterbetafel)
  • Ob ein Wohnrecht eingetragen wird oder nicht

Steuer auf die Leibrente:

Leibrenten sind nicht vollständig steuerfrei. Der sogenannte Ertragsanteil wird besteuert – bei einem 70-jährigen Verkäufer beträgt er ca. 15 % der monatlichen Zahlung. Dieser Anteil fließt in die Einkommensteuerberechnung ein.

Risiko: Sie bekommen nur Geld, solange Sie leben. Wer früh stirbt, hat insgesamt weniger erhalten als beim Einmalverkauf. Wer lange lebt, erhält mehr.

Vorteile:

  • Monatliches Zusatzeinkommen für Lebenshaltungskosten, Pflege etc.
  • Keine Sorge um die Verwaltung des Verkaufserlöses
  • Kombinierbar mit Wohnrecht im Grundbuch

Nachteile:

  • Abhängigkeit vom Käufer (Zahlungsrisiko)
  • Keine großen Beträge für größere Ausgaben
  • Steuerpflichtiger Ertragsanteil
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Modell 3: Sale-and-Rent-Back

Sie verkaufen die Immobilie zum vollen Marktpreis – ohne Abschlag für Wohnrecht – und mieten sie anschließend als normaler Mieter zurück.

Vorteil: Sie erhalten den vollen Verkaufspreis. Kein Abschlag, kein Wohnrechtskalkulat.

Nachteil: Sie sind ab sofort Mieter – mit allen Risiken des Mietrechts. Eigenbedarfskündigung, Mieterhöhungen, Modernisierungsmaßnahmen. Zwar schützt das Mietrecht Sie umfassend – aber Sie haben keine grundbuchlich gesicherte Position mehr.

Wichtig: Manche Anbieter dieses Modells haben AGB, die nach einer Anzahl von Jahren ein Kündigungsrecht vorsehen. Lassen Sie jeden Mietvertrag bei diesem Modell anwaltlich prüfen.

Steuerlich: Normaler Kaufvorgang – Spekulationssteuer-Prüfung wie immer. Die Mietzahlungen, die Sie anschließend leisten, sind nicht steuerlich absetzbar.

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Modell 4: Teilverkauf

Sie verkaufen nur einen Teil der Immobilie – beispielsweise 50 % – an einen Investor und erhalten dafür einen einmaligen Betrag. Sie bleiben Miteigentümer der anderen 50 % und zahlen dem Käufer eine monatliche Nutzungsgebühr.

Beispiel:

  • Immobilienwert: 800.000 €
  • Verkaufter Anteil: 50 % = 400.000 €
  • Monatliche Nutzungsgebühr (ca. 5–6 % p.a. auf den verkauften Anteil): ca. 1.667–2.000 €/Monat

Problem: Die monatliche Nutzungsgebühr frisst einen erheblichen Teil des erzielten Kapitalertrags auf. Und beim späteren Gesamtverkauf (z. B. durch Ihre Erben) hat der Investor mitzureden.

Teilverkaufsmodelle wurden in den letzten Jahren von bestimmten Anbietern aggressiv vermarktet – mit zum Teil intransparenten Konditionen. Lassen Sie solche Angebote unbedingt von einem unabhängigen Finanzberater oder Notar prüfen, bevor Sie unterschreiben.

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Für wen lohnt sich welches Modell?

Wohnrecht/Nießbrauch: Geeignet, wenn Sie einen einmaligen Kapitalbedarf haben (z. B. Pflegekosten, Schulden), sicher im Eigenheim wohnen wollen und mit dem Preisabschlag leben können.

Leibrente: Geeignet, wenn Sie monatliches Zusatzeinkommen brauchen und kein großes Kapitalpolster benötigen.

Sale-and-Rent-Back: Geeignet, wenn Sie den vollen Marktwert realisieren wollen und das Mietrecht als ausreichende Absicherung akzeptieren.

Teilverkauf: In den wenigsten Fällen die beste Option – oft teuer durch Nutzungsgebühren und intransparent in den Konditionen.

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Unser Rat

Diese Modelle sind komplex – und jede Entscheidung hat langfristige finanzielle und rechtliche Konsequenzen. Wir besprechen alle Optionen mit Ihnen offen und vermitteln unabhängige Berater für steuerliche und rechtliche Fragen. Wir selbst haben kein Interesse daran, ein bestimmtes Modell zu empfehlen – unser Ziel ist Ihr bestmögliches Ergebnis.

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Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich – persönlich vor Ort im Rhein-Main-Gebiet.

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NiclasMazlum
Niclas & Mazlum
Geschäftsführer von immovativInvest
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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

In der Regel dauert der gesamte Verkaufsprozess 6–8 Wochen. Die aktive Vermarktungsphase – von der ersten Anzeige bis zum unterschriebenen Kaufvertrag – dauert meist 2–4 Wochen. Hinzu kommen 2–4 Wochen für die notarielle Abwicklung bis zur Eigentumsübertragung. Bei sehr gefragten Lagen oder vorgemerkten Käufern geht es oft deutlich schneller.
In Frankfurt bzw. Hessen gilt seit 2020 das sogenannte Halbteilungsprinzip: Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision. Die genaue Höhe besprechen wir vor der Beauftragung transparent mit Dir – keine versteckten Kosten, keine Überraschungen im Nachhinein. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für alle benötigten Unterlagen (Grundbuchauszug, Energieausweis etc.) – das ist bei uns im Service enthalten.
Deutlich weniger als die meisten erwarten. Im Wesentlichen gibt es fünf Momente, bei denen wir dich brauchen: das Erstgespräch vor Ort, die Unterlagenübergabe, ggf. eine Besichtigung, die Kaufpreisverhandlung und den Notartermin. Insgesamt sind das rund 4–5 Stunden – den Rest übernehmen wir vollständig für dich.
Unser Maklervertrag läuft standardmäßig 6 Wochen und endet automatisch – eine Kündigung ist in der Regel gar nicht nötig. Wenn du früher aus dem Vertrag möchtest, sprich uns einfach an. Wir arbeiten gerne auf Augenhöhe und lassen niemanden in einer Zusammenarbeit festhängen, die nicht mehr passt.
Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Käufer absichert: Ab dem Zeitpunkt der Eintragung kann der Verkäufer die Immobilie nicht mehr an eine andere Person verkaufen oder belasten. Die Vormerkung wird automatisch beim Notartermin beantragt und schützt den Käufer bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung.
Das kommt selten vor – und wir sind darauf vorbereitet. Wir führen immer eine Liste mit Reserveinteressenten, die ernsthaftes Kaufinteresse gezeigt haben. Falls eine Finanzierung scheitert, können wir in der Regel innerhalb weniger Tage auf den nächsten qualifizierten Interessenten zurückgreifen. Der Verkaufsprozess verzögert sich dadurch meist nur um wenige Tage, nicht um Wochen.
Am besten davor – oder besser gesagt: Das Erstgespräch vor Ort ist bereits die Bewertung. Wir kommen zu dir, schauen uns die Immobilie an und geben dir eine fundierte Einschätzung des Marktwertes – kostenlos und unverbindlich. Online-Rechner können das nicht leisten, weil sie den Zustand, die Lage innerhalb der Straße und individuelle Besonderheiten nicht berücksichtigen.
Bei immovativInvest ist die Immobilienbewertung vollständig kostenlos und unverbindlich. Wir kommen persönlich zu dir und erstellen auf Basis aktueller Marktdaten, vergleichbarer Verkäufe in deiner Nachbarschaft und dem Zustand deiner Immobilie eine fundierte Werteinschätzung – ohne versteckte Kosten. Du gehst keine Verpflichtung ein.
Beim Direktankauf kauft immovativInvest deine Immobilie selbst – du erhältst ein Angebot innerhalb von Ø 21 Tagen, ohne Besichtigungstourismus und ohne Maklergebühren. Das ist ideal, wenn Schnelligkeit und Diskretion im Vordergrund stehen. Beim Maklerverkauf vermarkten wir deine Immobilie aktiv auf dem freien Markt und erzielen in der Regel den höchstmöglichen Verkaufspreis – ideal, wenn der maximale Erlös dein Hauptziel ist. Welcher Weg der richtige für dich ist, besprechen wir gerne kostenlos und unverbindlich.
Den richtigen Makler erkennst du an drei Dingen: lokaler Marktkenntnis, nachweisbaren Erfolgen und transparenter Kommunikation. Ein guter Makler kennt aktuelle Verkaufspreise in deiner Straße, hat echte Referenzen vorzuweisen und spricht klar über Kosten und Vertragsbedingungen. Bei immovativInvest kombinieren wir tiefes Regionalknowhow im Rhein-Main-Gebiet mit über 125 erfolgreich vermittelten Immobilien und einer 4,9-Sterne-Bewertung.
In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % des Kaufpreises. Sie wird vom Käufer getragen und ist bei der Finanzierungsplanung unbedingt einzukalkulieren. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € sind das 30.000 € allein für die Grunderwerbsteuer – zusätzlich zu Notar- und Grundbuchkosten. Insgesamt sollten Käufer in Hessen 10–12 % Kaufnebenkosten einplanen.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre – er ist günstiger (ab ca. 50 €) und einfacher zu erstellen, aber weniger aussagekräftig, weil er das Nutzerverhalten widerspiegelt. Der Bedarfsausweis analysiert technisch den Energiebedarf des Gebäudes (Dämmung, Heizung, Fenster) – er ist teurer (ab ca. 300 €), aber objektiver und für Käufer informativer. Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden, ist der Bedarfsausweis in der Regel Pflicht.
Der Quadratmeterpreis ergibt sich aus: Verkaufspreis ÷ Wohnfläche in m². Wichtig: Nur die Wohnfläche zählt – Keller, Garagen und Abstellräume werden nicht einbezogen. Dachgeschossflächen mit weniger als 2 Meter Stehhöhe werden nur zur Hälfte angerechnet. Eine korrekte Wohnflächenberechnung nach WoFlV ist deshalb entscheidend: Ältere Berechnungen können abweichen und führen zu falschen Preisvergleichen. Wir prüfen die Wohnfläche vor dem Verkauf kostenlos.
Ein Makleralleinauftrag gibt einem einzigen Makler das exklusive Recht, Ihre Immobilie zu vermarkten. Im Gegensatz zum einfachen Maklerauftrag verpflichtet er den Eigentümer, während der Laufzeit nicht parallel weitere Makler einzuschalten. Der Vorteil: Der Makler investiert deutlich mehr in Vermarktung und Präsentation, weil er die Sicherheit hat, dass sein Aufwand sich auszahlt. Bei immovativInvest läuft der Alleinauftrag standardmäßig 6 Wochen und endet automatisch – keine Kündigung nötig.
Beim Notartermin liest der Notar den Kaufvertrag vollständig vor – das dauert je nach Umfang 60–90 Minuten. Käufer und Verkäufer können Fragen stellen und Änderungswünsche äußern. Am Ende unterschreiben beide Parteien. Damit ist der Vertrag rechtlich bindend. Der Käufer zahlt dann die Grunderwerbsteuer und den Kaufpreis, sobald der Notar alle Voraussetzungen bestätigt (Auflassungsvormerkung, Lastenfreiheit). Die Eigentumsübertragung im Grundbuch erfolgt 4–8 Wochen nach dem Notartermin.
Die Auflassung ist die notarielle Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang – sie findet beim Notartermin statt und ist in § 925 BGB geregelt. Die Auflassung allein überträgt das Eigentum noch nicht: Erst die Eintragung im Grundbuch macht den Käufer zum rechtlichen Eigentümer. Um den Käufer bis dahin abzusichern, wird unmittelbar nach der Auflassung eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Diese blockiert weitere Verfügungen des Verkäufers über die Immobilie.
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SM
Sabine M.
vor 2 Wochen

Niclas hat sich von Anfang an richtig Zeit für uns genommen. Kein Fachjargon, einfach ehrlich und direkt. Die Wohnung war in knapp 5 Wochen verkauft – absolute Empfehlung!"

Eigentumswohnung · Frankfurt