Erbengemeinschaft: Wie verkaufst du ein geerbtes Haus, wenn mehrere Erben beteiligt sind?
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Erbengemeinschaft: Wie verkaufst du ein geerbtes Haus, wenn mehrere Erben beteiligt sind?

Mazlum Külahci
Mazlum Külahci
09. Mai 2026

Der Vater verstirbt, hinterlässt ein Haus und drei Kinder. Was zunächst wie ein gemeinsamer Neustart klingt, entwickelt sich oft zum Familienkonflikt: Einer will verkaufen, einer will vermieten, einer will einziehen. Keiner kann alleine entscheiden – und die Immobilie wird zur Blockade.

Wir erklären, wie eine Erbengemeinschaft funktioniert, welche Optionen du hast und wie der Verkauf gelingen kann.

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Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn eine Immobilie an mehrere Personen vererbt wird – egal ob durch Testament oder gesetzliche Erbfolge. Die Immobilie gehört allen Erben gemeinsam als Gesamthandseigentum.

Das bedeutet: Kein Erbe kann einen bestimmten Raum oder eine bestimmte Etage für sich beanspruchen. Die Immobilie ist unteilbar – jeder Erbe hat einen ideellen Anteil (z. B. ein Drittel), aber keine konkreten Quadratmeter.

Für alle wesentlichen Entscheidungen – Verkauf, Vermietung, Sanierung – ist grundsätzlich Einstimmigkeit erforderlich.

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Was Erben dürfen und müssen

Erben dürfen:

  • Gemeinsam über die Zukunft der Immobilie entscheiden (verkaufen, vermieten, selbst nutzen)
  • Die Immobilie vermieten und Mieteinnahmen anteilig aufteilen
  • Deinen eigenen Erbanteil an Dritte verkaufen (die Miterben haben dann ein Vorkaufsrecht)
  • Die Auflösung der Erbengemeinschaft verlangen

Erben müssen:

  • Kosten für Instandhaltung, Steuern und Versicherungen anteilig tragen
  • Entscheidungen gemeinsam treffen – auch wenn das mühsam ist
  • Den übrigen Erben im Falle eines Anteilsverkaufs ein Vorkaufsrecht einräumen
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Die vier Möglichkeiten für eine Erbengemeinschaft

### Option 1: Einvernehmlicher Verkauf

Alle Erben sind sich einig und beauftragen gemeinsam einen Makler. Beim Notartermin müssen alle Erben anwesend sein oder durch notarielle Vollmacht vertreten werden. Der Erlös wird nach Erbquoten aufgeteilt.

Das ist die einfachste und finanziell beste Lösung – vorausgesetzt, alle ziehen mit.

### Option 2: Auszahlung – ein Erbe kauft die anderen aus

Ein Erbe möchte die Immobilie behalten, die anderen wollen ihr Geld. Dann kauft der verbleibende Erbe die Anteile der anderen zum Marktwert aus.

Voraussetzung: Der verbleibende Erbe kann die Auszahlung finanzieren. Oft ist dafür ein Kredit notwendig. Außerdem fällt bei diesem Vorgang Grunderwerbsteuer an – der Freibetrag gilt nur für direkte Vererbung, nicht für den Kauf von Geschwisteranteilen.

### Option 3: Gemeinsame Vermietung

Alle Erben sind sich einig, die Immobilie zu vermieten. Mieteinnahmen werden anteilig ausgeschüttet. Diese Lösung ist sinnvoll, wenn niemand akut verkaufen muss und die Immobilie attraktive Mieteinnahmen abwirft.

Nachteil: Die Erbengemeinschaft bleibt bestehen – mit allen Entscheidungspflichten für Reparaturen, Mietverträge, Neuvermietung etc. Langfristig ist das oft keine dauerhafte Lösung.

### Option 4: Teilungsversteigerung (letztes Mittel)

Wenn kein Einvernehmen erzielt werden kann, kann ein Erbe beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung beantragen. Das Gericht versteigert die Immobilie – und teilt den Erlös auf.

Das Problem: Immobilien erzielen bei Zwangsversteigerungen meist deutlich unter Marktwert. Häufig 20–30 % weniger. Es ist das teuerste Ergebnis für alle Beteiligten – ein echter Verlust für jede Partei.

Wir empfehlen die Teilungsversteigerung nur als Drohkulisse, nicht als ersten Schritt. In den meisten Fällen führt allein die Ankündigung dazu, dass die Parteien doch noch zu einer Einigung kommen.

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Steuerliche Besonderheiten bei Erbengemeinschaften

Erbschaftsteuer

Jeder Erbe versteuert seinen Anteil separat. Freibeträge gelten pro Person und Verwandtschaftsgrad:

  • Kinder: 400.000 € Freibetrag pro Elternteil
  • Geschwister, Nichten/Neffen: nur 20.000 €
  • Nicht-Verwandte: ebenfalls 20.000 €

Bei einem Haus im Wert von 600.000 € und drei Kindern als Erben fällt typischerweise keine Erbschaftsteuer an (je 200.000 € Anteil, weit unter dem Freibetrag). Bei entfernteren Verwandten sieht das ganz anders aus.

Spekulationssteuer beim Verkauf

Wenn die geerbte Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem ursprünglichen Kauf durch den Erblasser verkauft wird, kann Einkommensteuer anfallen – die sogenannte Spekulationssteuer. Entscheidend ist das Kaufdatum des Erblassers, nicht das Erbschaftsdatum.

Ausnahmen: Wenn der Erblasser in den letzten zwei Kalenderjahren selbst in der Immobilie gewohnt hat, entfällt die Steuerpflicht – auch beim Verkauf durch die Erben.

Grunderwerbsteuer beim Anteilsverkauf

Kauft ein Erbe die Anteile seiner Miterben, fällt Grunderwerbsteuer in Hessen (6 %) auf den Transaktionswert an. Das reduziert die Attraktivität des Auskaufs erheblich.

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Der Notartermin bei einer Erbengemeinschaft

Beim Notartermin müssen alle Erben unterschreiben. Wenn ein Erbe nicht persönlich erscheinen kann, ist eine notarielle Vollmacht möglich – diese muss jedoch vorher beim Notar beglaubigt worden sein. Eine einfache schriftliche Vollmacht reicht nicht.

Für den Notartermin benötigst du außerdem:

  • Den Erbschein (beim Nachlassgericht zu beantragen) oder ein eröffnetes, beglaubigtes Testament
  • Personalausweise aller erscheinenden Erben
  • Alle relevanten Grundbuchangaben
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Wenn sich die Erben nicht einigen können

Blockaden in Erbengemeinschaften haben meist drei Ursachen:

  • Unterschiedliche finanzielle Situationen – einer braucht das Geld sofort, ein anderer kann warten
  • Emotionale Bindung – einer hat in dem Haus gelebt oder möchte es erhalten
  • Streit um die Werteinschätzung – uneinigkeit darüber, was die Immobilie wert ist

In all diesen Situationen hilft eine neutrale, professionelle Bewertung. Wenn sich alle Erben auf einen gemeinsamen Marktwert einigen können, lösen sich viele Blockaden auf.

Bei immovativInvest übernehmen wir gerne die Kommunikation mit allen Beteiligten – neutral, transparent und ohne Partei zu ergreifen. Wir haben Erfahrung mit Erbengemeinschaften und wissen, dass diese Situationen fingerspitzengefühl erfordern.

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Was du als nächstes tun solltest

  • Beantrage den Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht – das dauert in Hessen derzeit 4–8 Wochen
  • Hol eine professionelle Bewertung ein – als gemeinsame Grundlage für alle Erben
  • Klär steuerliche Fragen mit einem Steuerberater (wann ist die 10-Jahres-Frist abgelaufen? Wohnte der Erblasser selbst dort?)
  • Sprich offen über die Ziele aller Beteiligten, bevor du mit dem Verkauf beginnst

Gerne kommen wir zum gemeinsamen Erstgespräch mit allen Erben – auch per Videokonferenz, wenn nicht alle in der Region leben. Kostenlos und unverbindlich.

Hast du Fragen zu deiner Immobilie?

Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich – persönlich vor Ort im Rhein-Main-Gebiet.

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NiclasMazlum
Niclas & Mazlum
Geschäftsführer von immovativInvest
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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

In der Regel dauert der gesamte Verkaufsprozess 6–8 Wochen. Die aktive Vermarktungsphase – von der ersten Anzeige bis zum unterschriebenen Kaufvertrag – dauert meist 2–4 Wochen. Hinzu kommen 2–4 Wochen für die notarielle Abwicklung bis zur Eigentumsübertragung. Bei sehr gefragten Lagen oder vorgemerkten Käufern geht es oft deutlich schneller.
In Frankfurt bzw. Hessen gilt seit 2020 das sogenannte Halbteilungsprinzip: Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision. Die genaue Höhe besprechen wir vor der Beauftragung transparent mit Dir – keine versteckten Kosten, keine Überraschungen im Nachhinein. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für alle benötigten Unterlagen (Grundbuchauszug, Energieausweis etc.) – das ist bei uns im Service enthalten.
Deutlich weniger als die meisten erwarten. Im Wesentlichen gibt es fünf Momente, bei denen wir dich brauchen: das Erstgespräch vor Ort, die Unterlagenübergabe, ggf. eine Besichtigung, die Kaufpreisverhandlung und den Notartermin. Insgesamt sind das rund 4–5 Stunden – den Rest übernehmen wir vollständig für dich.
Unser Maklervertrag läuft standardmäßig 6 Wochen und endet automatisch – eine Kündigung ist in der Regel gar nicht nötig. Wenn du früher aus dem Vertrag möchtest, sprich uns einfach an. Wir arbeiten gerne auf Augenhöhe und lassen niemanden in einer Zusammenarbeit festhängen, die nicht mehr passt.
Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Käufer absichert: Ab dem Zeitpunkt der Eintragung kann der Verkäufer die Immobilie nicht mehr an eine andere Person verkaufen oder belasten. Die Vormerkung wird automatisch beim Notartermin beantragt und schützt den Käufer bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung.
Das kommt selten vor – und wir sind darauf vorbereitet. Wir führen immer eine Liste mit Reserveinteressenten, die ernsthaftes Kaufinteresse gezeigt haben. Falls eine Finanzierung scheitert, können wir in der Regel innerhalb weniger Tage auf den nächsten qualifizierten Interessenten zurückgreifen. Der Verkaufsprozess verzögert sich dadurch meist nur um wenige Tage, nicht um Wochen.
Am besten davor – oder besser gesagt: Das Erstgespräch vor Ort ist bereits die Bewertung. Wir kommen zu dir, schauen uns die Immobilie an und geben dir eine fundierte Einschätzung des Marktwertes – kostenlos und unverbindlich. Online-Rechner können das nicht leisten, weil sie den Zustand, die Lage innerhalb der Straße und individuelle Besonderheiten nicht berücksichtigen.
Bei immovativInvest ist die Immobilienbewertung vollständig kostenlos und unverbindlich. Wir kommen persönlich zu dir und erstellen auf Basis aktueller Marktdaten, vergleichbarer Verkäufe in deiner Nachbarschaft und dem Zustand deiner Immobilie eine fundierte Werteinschätzung – ohne versteckte Kosten. Du gehst keine Verpflichtung ein.
Beim Direktankauf kauft immovativInvest deine Immobilie selbst – du erhältst ein Angebot innerhalb von Ø 21 Tagen, ohne Besichtigungstourismus und ohne Maklergebühren. Das ist ideal, wenn Schnelligkeit und Diskretion im Vordergrund stehen. Beim Maklerverkauf vermarkten wir deine Immobilie aktiv auf dem freien Markt und erzielen in der Regel den höchstmöglichen Verkaufspreis – ideal, wenn der maximale Erlös dein Hauptziel ist. Welcher Weg der richtige für dich ist, besprechen wir gerne kostenlos und unverbindlich.
Den richtigen Makler erkennst du an drei Dingen: lokaler Marktkenntnis, nachweisbaren Erfolgen und transparenter Kommunikation. Ein guter Makler kennt aktuelle Verkaufspreise in deiner Straße, hat echte Referenzen vorzuweisen und spricht klar über Kosten und Vertragsbedingungen. Bei immovativInvest kombinieren wir tiefes Regionalknowhow im Rhein-Main-Gebiet mit über 125 erfolgreich vermittelten Immobilien und einer 4,9-Sterne-Bewertung.
In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % des Kaufpreises. Sie wird vom Käufer getragen und ist bei der Finanzierungsplanung unbedingt einzukalkulieren. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € sind das 30.000 € allein für die Grunderwerbsteuer – zusätzlich zu Notar- und Grundbuchkosten. Insgesamt sollten Käufer in Hessen 10–12 % Kaufnebenkosten einplanen.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre – er ist günstiger (ab ca. 50 €) und einfacher zu erstellen, aber weniger aussagekräftig, weil er das Nutzerverhalten widerspiegelt. Der Bedarfsausweis analysiert technisch den Energiebedarf des Gebäudes (Dämmung, Heizung, Fenster) – er ist teurer (ab ca. 300 €), aber objektiver und für Käufer informativer. Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden, ist der Bedarfsausweis in der Regel Pflicht.
Der Quadratmeterpreis ergibt sich aus: Verkaufspreis ÷ Wohnfläche in m². Wichtig: Nur die Wohnfläche zählt – Keller, Garagen und Abstellräume werden nicht einbezogen. Dachgeschossflächen mit weniger als 2 Meter Stehhöhe werden nur zur Hälfte angerechnet. Eine korrekte Wohnflächenberechnung nach WoFlV ist deshalb entscheidend: Ältere Berechnungen können abweichen und führen zu falschen Preisvergleichen. Wir prüfen die Wohnfläche vor dem Verkauf kostenlos.
Ein Makleralleinauftrag gibt einem einzigen Makler das exklusive Recht, Ihre Immobilie zu vermarkten. Im Gegensatz zum einfachen Maklerauftrag verpflichtet er den Eigentümer, während der Laufzeit nicht parallel weitere Makler einzuschalten. Der Vorteil: Der Makler investiert deutlich mehr in Vermarktung und Präsentation, weil er die Sicherheit hat, dass sein Aufwand sich auszahlt. Bei immovativInvest läuft der Alleinauftrag standardmäßig 6 Wochen und endet automatisch – keine Kündigung nötig.
Beim Notartermin liest der Notar den Kaufvertrag vollständig vor – das dauert je nach Umfang 60–90 Minuten. Käufer und Verkäufer können Fragen stellen und Änderungswünsche äußern. Am Ende unterschreiben beide Parteien. Damit ist der Vertrag rechtlich bindend. Der Käufer zahlt dann die Grunderwerbsteuer und den Kaufpreis, sobald der Notar alle Voraussetzungen bestätigt (Auflassungsvormerkung, Lastenfreiheit). Die Eigentumsübertragung im Grundbuch erfolgt 4–8 Wochen nach dem Notartermin.
Die Auflassung ist die notarielle Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang – sie findet beim Notartermin statt und ist in § 925 BGB geregelt. Die Auflassung allein überträgt das Eigentum noch nicht: Erst die Eintragung im Grundbuch macht den Käufer zum rechtlichen Eigentümer. Um den Käufer bis dahin abzusichern, wird unmittelbar nach der Auflassung eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Diese blockiert weitere Verfügungen des Verkäufers über die Immobilie.
Google Bewertungen
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Basierend auf 100+ echten Bewertungen

SM
Sabine M.
vor 2 Wochen

Niclas hat sich von Anfang an richtig Zeit für uns genommen. Kein Fachjargon, einfach ehrlich und direkt. Die Wohnung war in knapp 5 Wochen verkauft – absolute Empfehlung!"

Eigentumswohnung · Frankfurt