Haus verkaufen trotz laufendem Kredit – so funktioniert es
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Haus verkaufen trotz laufendem Kredit – so funktioniert es

Mazlum Külahci
Mazlum Külahci
09. Mai 2026

Ein laufender Kredit ist kein Verkaufshindernis. In Deutschland werden täglich Immobilien verkauft, auf denen noch Hypotheken oder Grundschulden lasten. Der Prozess ist klar geregelt – und in den meisten Fällen reibungsloser als Eigentümer erwarten.

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Ja, ein Verkauf ist immer möglich

Eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld der Bank verhindert den Verkauf nicht. Sie wird beim Notartermin oder kurz danach aus dem erlösten Kaufpreis abgelöst. Die Bank erhält ihren Anteil direkt, bevor der Restbetrag an dich ausgezahlt wird.

Der Ablauf in der Praxis:

  • Käufer und Verkäufer einigen sich auf einen Kaufpreis
  • Beim Notartermin werden alle Konditionen beurkundet
  • Die finanzierende Bank des Verkäufers stellt eine Löschungsbewilligung aus – gegen Zahlung der Restschuld
  • Der Kaufpreis wird überwiesen: Restschuld geht an die Bank des Verkäufers, Differenz geht an den Verkäufer
  • Die Grundschuld wird aus dem Grundbuch gelöscht

Für den Käufer ändert sich dadurch nichts – er bekommt eine lastenfreie Immobilie.

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Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

Das ist die entscheidende Kostenfrage beim Verkauf mit laufendem Kredit.

Wenn du deinen Kredit vorzeitig ablöst, entgehen der Bank zukünftige Zinserträge. Dafür darf sie eine Entschädigung verlangen – die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung (VFE).

Die Höhe hängt ab von:

  • Restlaufzeit des Kredits
  • Aktuell vereinbartem Zinssatz vs. aktuellem Marktzinsniveau
  • Verbleibender Restschuld

Wann entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung?

Nach 10 Jahren Laufzeit haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB) mit 6 Monaten Kündigungsfrist – ohne Entschädigungspflicht. Wenn Ihr Kredit also seit mehr als 10 Jahren läuft, können Sie kostenlos kündigen.

Bei kürzeren Laufzeiten gilt: Die Entschädigung kann sich auf mehrere Tausend Euro belaufen – in Einzelfällen auch auf fünfstellige Beträge bei großen Restschulden und hohen Zinssätzen.

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Strategien zur Minimierung der VFE

Zeitpunkt optimieren

Wenn der Zinsbindungsauslauf absehbar ist, kann sich Warten lohnen. Auch reguläre Sondertilgungsrechte (die viele Kreditverträge einräumen) können vor dem Verkauf genutzt werden, um die Restschuld zu reduzieren und damit die VFE zu senken.

Mit der Bank verhandeln

Banken sind manchmal bereit, auf einen Teil der VFE zu verzichten – besonders wenn sie dem Käufer die Anschlussfinanzierung verkaufen können. Das lohnt sich zu fragen.

VFE in den Kaufpreis einrechnen

In manchen Fällen lässt sich die VFE in die Preisgestaltung integrieren – besonders wenn der Markt gut läuft und der Erlös ohnehin über der Summe aus Restschuld + VFE + Transaktionskosten liegt.

Kredit auf neue Immobilie übertragen

Wenn Sie nach dem Verkauf eine neue Immobilie kaufen, kann der bestehende Kredit unter Umständen auf das neue Objekt übertragen werden ("Pfandtausch"). Das setzt die Zustimmung der Bank voraus und ist nicht immer möglich – aber wenn es funktioniert, entfällt die VFE komplett.

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Was passiert, wenn der Erlös nicht die Restschuld deckt?

Dieser Fall – "Under Water" oder "Negative Equity" – tritt auf, wenn der aktuelle Marktwert der Immobilie unter der Restschuld liegt. Das ist in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet aktuell die absolute Ausnahme, kann aber bei Immobilien mit strukturellen Mängeln oder in ungünstigen Lagen vorkommen.

In diesem Fall:

  • Sprechen Sie mit Ihrer Bank offen über die Situation
  • Banken können einer Freigabe des Grundpfandrechts zustimmen, wenn der Verkäufer die Differenz anderweitig ausgleicht
  • Eine Privatinsolvenz ist der schlechteste Ausweg – fast immer gibt es bessere Lösungen
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Die Rechnung: Was bleibt nach dem Verkauf übrig?

Verkaufserlös

− Restschuld des Kredits

− Vorfälligkeitsentschädigung (falls anfällt)

− Grundbuchlöschungsgebühr (ca. 0,2 % der Grundschuld)

= Nettoerlös für den Verkäufer

In Frankfurt mit einem durchschnittlichen Eigentumsgewinn der letzten 10–15 Jahre ist dieser Nettoerlös in den meisten Fällen erheblich positiv. Die VFE ist ein Kostenpunkt – aber kein Grund, nicht zu verkaufen.

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Was wir für Sie tun

Wir klären mit Ihnen vorab die Gesamtrechnung: Wie hoch ist der realistische Verkaufserlös? Was kostet die Ablösung Ihres Kredits? Was bleibt am Ende übrig? Diese Zahlen kennen Sie, bevor Sie mit dem Verkauf beginnen – damit Sie sicher entscheiden können.

Hast du Fragen zu deiner Immobilie?

Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich – persönlich vor Ort im Rhein-Main-Gebiet.

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NiclasMazlum
Niclas & Mazlum
Geschäftsführer von immovativInvest
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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

In der Regel dauert der gesamte Verkaufsprozess 6–8 Wochen. Die aktive Vermarktungsphase – von der ersten Anzeige bis zum unterschriebenen Kaufvertrag – dauert meist 2–4 Wochen. Hinzu kommen 2–4 Wochen für die notarielle Abwicklung bis zur Eigentumsübertragung. Bei sehr gefragten Lagen oder vorgemerkten Käufern geht es oft deutlich schneller.
In Frankfurt bzw. Hessen gilt seit 2020 das sogenannte Halbteilungsprinzip: Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision. Die genaue Höhe besprechen wir vor der Beauftragung transparent mit Dir – keine versteckten Kosten, keine Überraschungen im Nachhinein. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für alle benötigten Unterlagen (Grundbuchauszug, Energieausweis etc.) – das ist bei uns im Service enthalten.
Deutlich weniger als die meisten erwarten. Im Wesentlichen gibt es fünf Momente, bei denen wir dich brauchen: das Erstgespräch vor Ort, die Unterlagenübergabe, ggf. eine Besichtigung, die Kaufpreisverhandlung und den Notartermin. Insgesamt sind das rund 4–5 Stunden – den Rest übernehmen wir vollständig für dich.
Unser Maklervertrag läuft standardmäßig 6 Wochen und endet automatisch – eine Kündigung ist in der Regel gar nicht nötig. Wenn du früher aus dem Vertrag möchtest, sprich uns einfach an. Wir arbeiten gerne auf Augenhöhe und lassen niemanden in einer Zusammenarbeit festhängen, die nicht mehr passt.
Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Käufer absichert: Ab dem Zeitpunkt der Eintragung kann der Verkäufer die Immobilie nicht mehr an eine andere Person verkaufen oder belasten. Die Vormerkung wird automatisch beim Notartermin beantragt und schützt den Käufer bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung.
Das kommt selten vor – und wir sind darauf vorbereitet. Wir führen immer eine Liste mit Reserveinteressenten, die ernsthaftes Kaufinteresse gezeigt haben. Falls eine Finanzierung scheitert, können wir in der Regel innerhalb weniger Tage auf den nächsten qualifizierten Interessenten zurückgreifen. Der Verkaufsprozess verzögert sich dadurch meist nur um wenige Tage, nicht um Wochen.
Am besten davor – oder besser gesagt: Das Erstgespräch vor Ort ist bereits die Bewertung. Wir kommen zu dir, schauen uns die Immobilie an und geben dir eine fundierte Einschätzung des Marktwertes – kostenlos und unverbindlich. Online-Rechner können das nicht leisten, weil sie den Zustand, die Lage innerhalb der Straße und individuelle Besonderheiten nicht berücksichtigen.
Bei immovativInvest ist die Immobilienbewertung vollständig kostenlos und unverbindlich. Wir kommen persönlich zu dir und erstellen auf Basis aktueller Marktdaten, vergleichbarer Verkäufe in deiner Nachbarschaft und dem Zustand deiner Immobilie eine fundierte Werteinschätzung – ohne versteckte Kosten. Du gehst keine Verpflichtung ein.
Beim Direktankauf kauft immovativInvest deine Immobilie selbst – du erhältst ein Angebot innerhalb von Ø 21 Tagen, ohne Besichtigungstourismus und ohne Maklergebühren. Das ist ideal, wenn Schnelligkeit und Diskretion im Vordergrund stehen. Beim Maklerverkauf vermarkten wir deine Immobilie aktiv auf dem freien Markt und erzielen in der Regel den höchstmöglichen Verkaufspreis – ideal, wenn der maximale Erlös dein Hauptziel ist. Welcher Weg der richtige für dich ist, besprechen wir gerne kostenlos und unverbindlich.
Den richtigen Makler erkennst du an drei Dingen: lokaler Marktkenntnis, nachweisbaren Erfolgen und transparenter Kommunikation. Ein guter Makler kennt aktuelle Verkaufspreise in deiner Straße, hat echte Referenzen vorzuweisen und spricht klar über Kosten und Vertragsbedingungen. Bei immovativInvest kombinieren wir tiefes Regionalknowhow im Rhein-Main-Gebiet mit über 125 erfolgreich vermittelten Immobilien und einer 4,9-Sterne-Bewertung.
In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % des Kaufpreises. Sie wird vom Käufer getragen und ist bei der Finanzierungsplanung unbedingt einzukalkulieren. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € sind das 30.000 € allein für die Grunderwerbsteuer – zusätzlich zu Notar- und Grundbuchkosten. Insgesamt sollten Käufer in Hessen 10–12 % Kaufnebenkosten einplanen.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre – er ist günstiger (ab ca. 50 €) und einfacher zu erstellen, aber weniger aussagekräftig, weil er das Nutzerverhalten widerspiegelt. Der Bedarfsausweis analysiert technisch den Energiebedarf des Gebäudes (Dämmung, Heizung, Fenster) – er ist teurer (ab ca. 300 €), aber objektiver und für Käufer informativer. Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden, ist der Bedarfsausweis in der Regel Pflicht.
Der Quadratmeterpreis ergibt sich aus: Verkaufspreis ÷ Wohnfläche in m². Wichtig: Nur die Wohnfläche zählt – Keller, Garagen und Abstellräume werden nicht einbezogen. Dachgeschossflächen mit weniger als 2 Meter Stehhöhe werden nur zur Hälfte angerechnet. Eine korrekte Wohnflächenberechnung nach WoFlV ist deshalb entscheidend: Ältere Berechnungen können abweichen und führen zu falschen Preisvergleichen. Wir prüfen die Wohnfläche vor dem Verkauf kostenlos.
Ein Makleralleinauftrag gibt einem einzigen Makler das exklusive Recht, Ihre Immobilie zu vermarkten. Im Gegensatz zum einfachen Maklerauftrag verpflichtet er den Eigentümer, während der Laufzeit nicht parallel weitere Makler einzuschalten. Der Vorteil: Der Makler investiert deutlich mehr in Vermarktung und Präsentation, weil er die Sicherheit hat, dass sein Aufwand sich auszahlt. Bei immovativInvest läuft der Alleinauftrag standardmäßig 6 Wochen und endet automatisch – keine Kündigung nötig.
Beim Notartermin liest der Notar den Kaufvertrag vollständig vor – das dauert je nach Umfang 60–90 Minuten. Käufer und Verkäufer können Fragen stellen und Änderungswünsche äußern. Am Ende unterschreiben beide Parteien. Damit ist der Vertrag rechtlich bindend. Der Käufer zahlt dann die Grunderwerbsteuer und den Kaufpreis, sobald der Notar alle Voraussetzungen bestätigt (Auflassungsvormerkung, Lastenfreiheit). Die Eigentumsübertragung im Grundbuch erfolgt 4–8 Wochen nach dem Notartermin.
Die Auflassung ist die notarielle Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang – sie findet beim Notartermin statt und ist in § 925 BGB geregelt. Die Auflassung allein überträgt das Eigentum noch nicht: Erst die Eintragung im Grundbuch macht den Käufer zum rechtlichen Eigentümer. Um den Käufer bis dahin abzusichern, wird unmittelbar nach der Auflassung eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Diese blockiert weitere Verfügungen des Verkäufers über die Immobilie.
Google Bewertungen
4,9

Basierend auf 100+ echten Bewertungen

SM
Sabine M.
vor 2 Wochen

Niclas hat sich von Anfang an richtig Zeit für uns genommen. Kein Fachjargon, einfach ehrlich und direkt. Die Wohnung war in knapp 5 Wochen verkauft – absolute Empfehlung!"

Eigentumswohnung · Frankfurt