Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung?
Viele Verkäufer sind überrascht: Der Notartermin fühlt sich wie der Abschluss an – Vertragsunterschrift, Händeschütteln, fertig. Aber das Geld kommt erst Wochen später. Wir erklären, was in dieser Zeit passiert, warum es dauert und welche Stolpersteine es geben kann.
Die kurze Antwort
Vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung dauert es typischerweise 4 bis 6 Wochen. In manchen Fällen – besonders in Städten mit überlasteten Grundbuchämtern wie Frankfurt – kann es bis zu 8 Wochen dauern. Nach Erhalt der sogenannten Fälligkeitsmitteilung durch den Notar hat der Käufer dann noch 10 bis 14 Tage Zeit für die Überweisung.
Was passiert zwischen Notartermin und Geldeingang?
### Schritt 1: Auflassungsvormerkung (1–3 Tage)
Unmittelbar nach dem Notartermin beantragt der Notar die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese Vormerkung schützt den Käufer: Die Immobilie kann ab diesem Moment weder doppelt verkauft noch mit neuen Belastungen versehen werden.
Für den Verkäufer bedeutet das: Bis die Vormerkung eingetragen ist, passiert noch nichts mit dem Geld.
### Schritt 2: Grundbucheintragung der Vormerkung (2–8 Wochen)
Das Grundbuchamt trägt die Auflassungsvormerkung ein. In Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet sind die Grundbuchämter gut ausgelastet – in Spitzenzeiten kann dieser Schritt 4–6 Wochen dauern. Das ist ein bekannter Engpass, den weder Verkäufer noch Makler beschleunigen können.
### Schritt 3: Behördliche Freigaben (parallel, 2–6 Wochen)
Gleichzeitig klärt der Notar, ob Gemeinden oder andere Stellen ein Vorkaufsrecht an der Immobilie haben. In Frankfurt ist das bei normalen Wohnimmobilien selten der Fall – bei bestimmten Lagen oder Grundstücken kann es aber relevant werden.
### Schritt 4: Löschungsbewilligungen (parallel, 1–4 Wochen)
Falls auf der Immobilie noch eine Grundschuld der Verkäuferbank eingetragen ist (z. B. aus einem laufenden Kredit), muss die Bank eine Löschungsbewilligung ausstellen. Das setzt in der Regel voraus, dass der ausstehende Kredit aus dem Kaufpreis abgelöst wird – was erst nach Kaufpreiszahlung geschieht. Der Notar koordiniert hier einen abgestimmten Ablauf.
### Schritt 5: Zustimmung der Hausverwaltung (bei ETW, 1–3 Wochen)
Bei Eigentumswohnungen ist manchmal die Zustimmung der Hausverwaltung zur Eigentumsübertragung erforderlich. Das ist formal und dauert in der Praxis meist 1–2 Wochen.
### Schritt 6: Fälligkeitsmitteilung des Notars (3–7 Tage nach Erfüllung aller Voraussetzungen)
Sobald alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind, stellt der Notar die sogenannte Fälligkeitsmitteilung aus. Diese geht gleichzeitig an Käufer und Verkäufer. Erst jetzt ist der Kaufpreis fällig.
### Schritt 7: Kaufpreiszahlung (10–14 Tage nach Fälligkeitsmitteilung)
Der Käufer überweist den Kaufpreis direkt auf das Konto des Verkäufers – bei finanziertem Kauf oft über die finanzierende Bank. Ab Erhalt der Fälligkeitsmitteilung hat der Käufer typischerweise 10–14 Tage Zeit. Danach fallen Verzugszinsen an.
Die Auflassungsvormerkung: Ihr wichtigstes Sicherheitsnetz
Während der Käufer Wochen wartet, bis er zahlen darf, kann dem Verkäufer theoretisch etwas passieren – Insolvenz, weiterer Verkauf, neue Belastungen. Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer vor genau diesen Szenarien:
- Kein Doppelverkauf möglich – ein später eingetragenes Recht hat keine Priorität gegenüber der Vormerkung
- Keine neuen Grundschulden – neue Belastungen nach Eintragung der Vormerkung sind dem Käufer gegenüber unwirksam
- Schutz vor Gläubigern des Verkäufers – auch bei Insolvenz des Verkäufers ist der Käufer abgesichert
Was kann den Prozess verzögern?
Überlastetes Grundbuchamt: In Frankfurt ist das der häufigste Grund für Verzögerungen. Wir informieren unsere Kunden realistisch, was in ihrer Region zu erwarten ist.
Geplatzte Finanzierung: Wenn die Bank des Käufers die Finanzierungszusage zurückzieht, verzögert sich alles. Bei immovativInvest prüfen wir die Bonität der Käufer vor dem Notartermin – das ist kein Nice-to-have, sondern Standard.
Langsame Bankenreaktion bei Löschungsbewilligungen: Manche Banken brauchen länger als angekündigt. Bei bekannten Instituten haben wir Erfahrungswerte und können realistisch einschätzen.
Fehlende Unterlagen: Fehlen beim Notartermin Dokumente (z. B. aktuelle Grundbuchauszüge), muss nachgeliefert werden – das kostet Zeit. Wir stellen sicher, dass vor dem Notartermin alles vollständig ist.
Gesamtüberblick: Vom Erstkontakt bis zum Geldeingang
Zur Einordnung: Bei immovativInvest betragen die Durchschnittswerte für den gesamten Verkaufsprozess:
- Vorbereitung (Bewertung, Unterlagen, Exposé): 1–2 Wochen
- Vermarktung bis unterschriebener Reservierungsvereinbarung: 2–4 Wochen
- Notartermin bis Kaufpreiszahlung: 4–8 Wochen
Gesamter Zeitraum: typischerweise 7–14 Wochen von der Beauftragung bis zum Geldeingang.
Was du als Verkäufer in dieser Zeit tun solltest
- Halt deine Kontodaten bereit und stell sicher, dass der Notar das richtige Konto hat
- Plane den Auszug so, dass du nach Kaufpreiszahlung übergeben kannst (nicht vorher)
- Beantworte Rückfragen des Notars schnell – jede Verzögerung deiner Antwort verlängert den Prozess
- Koordiniere mit deiner Bank (falls noch ein Kredit auf der Immobilie läuft) frühzeitig die Löschungsbewilligung
Bei immovativInvest begleiten wir den gesamten Prozess vom Notartermin bis zur Übergabe und halten dich jederzeit auf dem Laufenden – damit du nicht wochenlang im Dunkeln wartest.
Hast du Fragen zu deiner Immobilie?
Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich – persönlich vor Ort im Rhein-Main-Gebiet.
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